Weisungen Infektserologie
Gemäss Epidemiengesetz muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit den Kantonen die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ergreifen. Auf der Webseite des BAG sind der Zweck und die Funktion des bestehenden Meldesystems beschrieben.
Folgende Krankheiten, zu denen unser Institut Analysen durchführt, unterstehen der Meldepflicht:
- Hepatitis-A-Virus
- Hepatitis-B-Virus
- Hepatitis-C-Virus
- HIV
- Syphilis (T. pallidum)
- Malaria
- Legionellen
Positive Testergebnisse sind vom Bestätigungslabor an das BAG und an den Kantonsarzt zu melden. Vom behandelnden Arzt wird eine Ergänzungsmeldung verlangt.
Benötigte Formulare stehen beim BAG online zum Download bereit.